Die Schwerpunkte sind im anwaltlichen Bereich das Privatrecht, mit Fachanwaltschaft auf dem Gebiet des Familienrechts. Die Fallbearbeitung ist individuell und persönlich. Neben Beratungstätigkeit und außergerichtlicher Streitschlichtung stehen wir unseren Mandanten vor Gericht zur Seite.
Weiter bieten wir Leistungen in notariellen Angelegenheiten. Diese umfassen insbesondere Grundstücksverträge aller Art, Testamente und Erbverträge, Eheverträge, Übergabeverträge, Gründung von Gesellschaften, Anteilsabtretungen, Vorsorgevollmachten, Adoptionen, vereinsrechtliche Vorgänge. Auf die rasche Erledigung von Beurkundungen und deren zuverlässige Abwicklung wird Wert gelegt.
Die Mandanten möchten wir in den verschiedenen Rechtsgebieten fundiert unterstützen können. In erster Linie ist insoweit engagiertes Bearbeiten des einzelnen Mandates gefragt. Darüber hinaus sind uns aber auch stetige Vertiefung und Erweiterung der Rechtskenntnisse durch Fortbildung wichtig.